Andere Länder, andere Sitten - Die wichtigsten Jugendschutzbestimmungen in europäischen Reiseländern
Ist man mit den Jugendschutzbestimmungen eines Reiselandes nicht vertraut, kann es schnell auch einmal Ärger geben. Um dies zu vermeiden veröffentlichten wir heute eine aktuelle Zusammenfassung der wichtigsten Jugendschutzbestimmungen von 38 überwiegend europäischen Reiseländern.
Die letzten derartigen Auflistungen, beispielsweise der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. oder der KINDERVEREINIGUNG Chemnitz e.V., stammten aus dem Jahre 2004. In der Zwischenzeit gab es jedoch einige gesetzliche Neuregelungen in Deutschland und Europa. Eine neue Übersicht wurde nun im Rahmen eines Fremdsprachenpraktikums durch René Trübenbach und Christian Börner erstellt und steht ab sofort im PDF-Format zum kostenlosen Download auf der Betreuer-Website der verreiser zur Verfügung.
Die Auflistung stellt eine wichtige Hilfestellung dar, insbesondere für Jugendgruppenleiter von Auslandsjugendreisen. Wir unterstützen damit gern jene Veranstalter, welche die Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht sowie die Einhaltung gesetzlicher Jugendschutzbestimmungen ernst nehmen.
Scheinbar wird vieles nicht so heiß gegessen wie gekocht! Getreu diesem Motto werden gesetzliche Bestimmungen oftmals nicht wirklich durchgesetzt. So erfährt beispielsweise die Abgabe von Alkohol an Minderjährige, das Rauchen in der Öffentlichkeit und der Aufenthalt in Diskotheken ohne die Begleitung von verantwortlichen Betreuern in manchen Reiseländern eine gewisse Durchlässigkeit. Dennoch sind Jugendgruppenleiter und minderjährige Reiseteilnehmer gut beraten, sich möglichst an die offiziellen Regeln zu halten, nicht nur aus der eigenen Verantwortung heraus, sondern auch, um Ordnungsstrafen, peinliche Situationen oder anderweitigen Ärger und Stress zu vermeiden. Unkenntnis und Sprachbarrieren werden möglicherweise auch schnell einmal zur Stolperfalle. Eltern empfehlen wir, den Veranstalter ihrer Wahl zum Thema Jugendschutz genau unter die Lupe zu nehmen.
Download und nähere Informationen:
www.betreuer.verreiser.de (-> Andere Seiten im Internet -> Jugendschutz im Ausland PDF)
Die letzten derartigen Auflistungen, beispielsweise der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. oder der KINDERVEREINIGUNG Chemnitz e.V., stammten aus dem Jahre 2004. In der Zwischenzeit gab es jedoch einige gesetzliche Neuregelungen in Deutschland und Europa. Eine neue Übersicht wurde nun im Rahmen eines Fremdsprachenpraktikums durch René Trübenbach und Christian Börner erstellt und steht ab sofort im PDF-Format zum kostenlosen Download auf der Betreuer-Website der verreiser zur Verfügung.
Die Auflistung stellt eine wichtige Hilfestellung dar, insbesondere für Jugendgruppenleiter von Auslandsjugendreisen. Wir unterstützen damit gern jene Veranstalter, welche die Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht sowie die Einhaltung gesetzlicher Jugendschutzbestimmungen ernst nehmen.
Scheinbar wird vieles nicht so heiß gegessen wie gekocht! Getreu diesem Motto werden gesetzliche Bestimmungen oftmals nicht wirklich durchgesetzt. So erfährt beispielsweise die Abgabe von Alkohol an Minderjährige, das Rauchen in der Öffentlichkeit und der Aufenthalt in Diskotheken ohne die Begleitung von verantwortlichen Betreuern in manchen Reiseländern eine gewisse Durchlässigkeit. Dennoch sind Jugendgruppenleiter und minderjährige Reiseteilnehmer gut beraten, sich möglichst an die offiziellen Regeln zu halten, nicht nur aus der eigenen Verantwortung heraus, sondern auch, um Ordnungsstrafen, peinliche Situationen oder anderweitigen Ärger und Stress zu vermeiden. Unkenntnis und Sprachbarrieren werden möglicherweise auch schnell einmal zur Stolperfalle. Eltern empfehlen wir, den Veranstalter ihrer Wahl zum Thema Jugendschutz genau unter die Lupe zu nehmen.
Download und nähere Informationen:
www.betreuer.verreiser.de (-> Andere Seiten im Internet -> Jugendschutz im Ausland PDF)
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